Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hollstein & Hammerstein GbR – Performance in Führung und Vertrieb

1. Geltung der Geschäftsbedingungen, Übertragbarkeit der Rechte

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge sowie für sämtliche von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir eine Leistung an einen Vertragspartner in Kenntnis von dessen AGB vorbehaltlos vornehmen.

2. Vertragsgestaltung

2.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und uns über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform, wobei dies die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) einschließt. Über den Abschluss von Verträgen hinaus sind sämtliche rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung) sind schriftlich abzugeben.

2.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.

3. Leistungen von Hollstein & Hammerstein

3.1 Wir erbringen spezifische Leistungen, insbesondere in Form von Beratung, Konzeption, Moderation, Vorträgen, Trainings und Coachings.

3.2 Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Trainer/Referenten im Bedarfsfall durch eine andere, gleich qualifizierte Person zu ersetzen. Wir werden den Kunden über die Ersetzung eines vorgesehenen Trainer/Referenten rechtzeitig informieren.

4. Leistungen des Kunden

4.1 Der Kunde stellt uns alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen / geeigneten Unterlagen und Informationen bis wenigstens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung. Ist dem Kunden eine Zurverfügungstellung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, hat er Rücksprache mit uns zu halten.

4.2 Verändern sich die wirtschaftliche Bedeutung oder der Inhalt der vereinbarten Leistungen erheblich oder erweist sich die vereinbarte Leistung nach Vertragsabschluss als undurchführbar, so haben wir das Recht, eine angemessene Anpassung des Vertrages zu verlangen. Hierzu werden wir dem Kunden eine angepasste Vereinbarung vorlegen.

4.3 Soweit die Anpassung nicht zu einem zumutbaren Ergebnis führt, können beide Parteien ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

5. Kündigung, Verschiebung, Stornoregelungen

5.1 Bei Kündigung während eines laufenden Entwicklungsprogramms behalten wir den Anspruch auf die volle Vergütung der Trainerhonorare. Die übrigen Kosten werden berechnet, soweit sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen.

5.2 Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, so berechnen wir die bereits erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten. Zusätzlich werden 80% der übrigen vertraglich vereinbarten Trainerhonorare sowie sonstiger Kosten fällig.

5.3 Bei Kündigung durch den Kunden aus wichtigem Grund, der jedoch nicht auf vertragswidriges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist, berechnen wir einen der bisher erbrachten Leistungen entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung, zuzüglich der angefallenen Kosten.

5.4 Kündigen wir aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so gelten die Regelungen gemäß 5.1. und 5.2 entsprechend. Weitergehende Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.

5.5 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistungen von uns wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht von uns zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, die Leistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben in diesem Fall ausgeschlossen. Punkt 10 bleibt unberührt.

5.6 Bei Absagen von Trainings/Coachings seitens des Kunden > 60 Kalender-Tage vor Veranstaltungsbeginn entstehen keine Stornokosten. Berechnungen von etwaigen Ausfallhonoraren wie folgt: Bei >14 Kalender-Tagen: 50% der vereinbarten Honorarkosten. Bei <14 Kalender-Tagen: 75% der Honorarkosten. Bei <7 Kalender-Tagen: 100% der Honorarkosten.

6. Vergütung

6.1 Die Trainingskonzeption enthält eine Investitionsübersicht, die nach Honorarsätzen für den Trainer (Projekttage, Trainingstage, besondere Konzeptionserstellung etc.) und übrigen Reisekosten geordnet ist. Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen des Inhalts oder Programms werden zusätzlich berechnet.

6.2 Die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe in Führungs- oder Sales-Trainings beträgt 12 Personen. Für jeden weiteren Teilnehmer berechnen wir 200,00 € pro Tag.

6.3 Die Kostenangaben (Honorar- und Kostensätze) verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Kunde ist nach der Durchführung der jeweiligen Leistung und Rechnungstellung durch uns zur Zahlung verpflichtet.

7.2 Die Rechnungen sind ohne Abzüge spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Davon abweichende Vereinbarungen können schriftlich getroffen werden. Erfüllungsort für die Zahlung ist unser Firmensitz.

7.3 Wird keine abweichende Vereinbarung im Sinne von 7.2 S. 2 getroffen, gerät der Kunde mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist in Verzug. Während des Verzugs ist der Rechnungsbetrag zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Darüber hinaus fällt die Verzugsschadenspauschale in Höhe von 50 Euro an. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens unter Anrechnung auf die Verzugsschadenspauschale vor.

7.4 Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber fälligen Zahlungs-Ansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung, auf welche die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

7.5 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Trainingsmaterialien bis zur endgültigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Gesamtrechnung sowie einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Vervielfältigung

8.1. Das geistige Eigentum und Urheberrecht für alle Trainingsinhalte und/oder deren Einzelbestandteile verbleibt bei uns. Wir räumen dem Kunden und/oder Seminarteilnehmern ein Nutzungsrecht für den Gebrauch der Seminarunterlagen während der Dauer des Seminars und den persönlichen Gebrauch nach Beendigung des Seminars ein. Jeder andere Verwendungszweck ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von uns ausgeschlossen. Insbesondere dürfen Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft werden.

8.2 Der Kunde darf das Trainingsprogramm oder dessen Bestandteile ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise reproduzieren, vervielfältigen oder in abgewandelter Form nutzen. Dies gilt auch für Ton-, Video- oder Druckmaterialien sowie elektronische Inhalte, die Bestandteil des Trainingsprogramms sind.

8.3 Der Kunde ist verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern und/oder von ihm angemeldeten Teilnehmern zu vereinbaren, dass die vorstehende Verpflichtung auch von den Teilnehmern eingehalten wird. Ein Verstoß gegen vorgenannte Verpflichtungen, sei es durch Mitarbeiter des Kunden und/oder durch Teilnehmer, gilt als Verschulden des Kunden.

9. Geheimhaltung, Sicherung der Unabhängigkeit

Wir sind berechtigt, die bei der Erbringung unserer Leistungen gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kundennamens für unsere weitere Tätigkeit zu verwenden und zu verarbeiten. Über sämtliche im Rahmen unserer Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden wahren wir gegenüber Dritten Stillschweigen. Eine Information ist ein Geschäftsgeheimnis, wenn sie geheim ist, einen kommerziellen Wert hat, weil sie geheim ist, Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen ist und bei der ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Geheimhaltung besteht.

10. Haftung

10.1 Unsere Haftung auf Schadensersatz beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, wenn deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

10.2 Die Haftungsbeschränkungen nach 10.1 gelten nicht in Zusammenhang mit Sachmängeln an Trainingsmaterialien, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Trainingsmaterialien übernommen wurde. Das gilt auch für etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

11.1. Für diese Bedingungen, ihre Anwendung und die Durchführung der vertraglichen vereinbarten Leistungen gilt ausschließlich deutsches Sachrecht.

11.2 Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit unser Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung eines Vertragspartners zuständig ist.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die im Vertrag vereinbarten beiderseitig zu erbringenden Leistungen in einem solchen Fall mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der wegfallenden Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

Hamburg, den 10. Februar 2026